ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bei jedem Vertragsabschluss oder sonstiger Interaktion mit diesem Unternehmen und den zur Vertretung des selbigen berechtigter Personen gelten.
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Vertragsparteien
Als Auftraggeber/in schließen Sie - ggf. auch in Vertretung für Ihr Unternehmen - einen Vertrag mit
Jonas Frischknecht
Inhaber des Unternehmens "Der Spotlightfotograf"
Geschwister-Scholl-Str. 2
70806 Kornwestheim
kontakt@derspotlightfotograf.de
0177 1869894
Wenn weitere Parteien an der Erfüllung des Auftrages beteiligt sind, so gelten die hier genannten Bestimmungen ebenfalls, sollten die Drittparteien keine eigenständigen AGB oder Verträge mit Ihnen geschlossen haben (bspw. wenn ebenfalls Unternehmer).
Das Hinzuziehen Dritter bleibt "Der Spotlightfotograf" überlassen, sofern nicht von Ihnen anders gewünscht und kommuniziert. Die entsprechende Preisanpassung erfolgt zunächst mittels eines Vorschlages. Wird der Vertrag abgeschlossen, so sind diese Kosten - sowie ggf. Ausfallzahlungen - bindend. Selbiges findet bei geliehenem Material oder Gerät Anwendung.
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Kosten
Die Kosten der jeweiligen Leistung, hierbei ist die Art der Leistung/des Pakets irrelevant, sind bei Erfüllen des Vertrags zu begleichen. Wird eine Leistung gebucht oder ein Vertrag geschlossen, so beginnt der Arbeitsprozess. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch die auftragerteilende Partei, so ist der Vetrag wie folgt zu entrichten:
- Stornierung binnen 24 Stunden kostenlos
- Stornierung bis 5 Tage vor dem Shooting 50% des Betrages
- Stornierung bis 48 Stunden vor dem Shooting 75% des Betrages
- Stornierung unter 48 Stunden vor dem Shooting 100% des Betrages
Fallen Kosten für Dritte an, bspw. das Hinzuziehen eines/einer zweiten Foto- oder Videograf/in, so erfolgt die Abrechnung separat mit dieser Person. "Der Spotlightfotograf" hat auf diesen Prozess keinen Einfluss und ist für die Zahlungsabwicklung nicht verantwortlich. Grundlage für das Hinzuziehen ist eine Absprache vor Vertragsabschluss.
Fahrtkosten werden stets anhand der geltenden Kilometerpauschale des Finanzamtes erhoben - so fallen Stand 31.3.2026 pro gefahrenem Kilometer 38ct an. Die Anpassung der Kosten ist den Paketen und der Preisauskunft zu entnehmen. Berechnet werden die Anfahrtskosten sobald die Fahrtwege 20km um 70806 Kornwestheim überschreiten - dies gilt für beide Wegstrecken.
Muss für ein Shooting spezielles Material besorgt oder Technik geliehen werden, so trägt die Auftraggeberpartei die Kosten hierfür. Die Anschaffung oder das Ausleihen erfolgt nach Rücksprache mit der Auftraggeberpartei. Fallen bereits Kosten an, bevor der Termin stattfindet und der Vertrag wird frühzeitig beendet, so sind die Kosten durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber von "Der Spotlightfotograf" zu tragen. Hierbei werden die Kosten in voller Höhe und nicht in gestaffelten Katergorien berechnet.
Kommt es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse zu einer Verspätung der auftragerteilenden Partei, so wird die verstrichene Zeit pro anfegangener halben Stunde mit einem Stundensatz von 25€ berechnet.
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Bezahlung
Die Bezahlung für die erbrachte Leistung ist mit folgenden Mitteln möglich:
- Paypal
- Kreditkarte
- Banküberweisung/Rechnung
- Barzahlung
Ausnahmen bei der Verwendung der Zahlungsmöglichkeiten stellt der pictrs-Shop dar, da hier die Barzahlung nicht möglich ist. Desweiteren ist bei B2B-/TFP-Shootings eine gesonderte oder ausbleibende Zahlung möglich; dies wird mit den beteiligten Parteien im Einzelfall kommuniziert und beschlossen.
Die Begleichung der Rechnung bzw. die Zahlung des ausstehendes Betrages hat bei Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen zu erfolgen - sofern nicht anders vereinbart - und bei Barzahlung sofort im Anschluss an den Termin.
Bei ausbleibender Begleichung der Rechnung wird ein Mahnverfahren eingeleitet, die Kosten für dieses Verfahren trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber. Die Mahngebühren, sowie etwaiige Kosten für Postversand o.ä. sind inbegriffen.
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Anfahrt
Die Anfahrtskosten sind in 2. Kosten geregelt und werden entsprechend berechnet.
Kommt es im Rahmen eines Auftrages zu einer erheblichen Anfahrt, so ist dies im Vorgespräch stets zu kommunizieren. Hierbei sind ggf. gesonderte Absprachen möglich.
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Haftung für Schäden
Werden im Rahmen des Shootings Material und Ausrüstung beschädigt, so haftet der Verursacher. Bei Shootings mit Tieren haftet der Halter für entstandene Schäden durch das Tier. Die Abwicklung erfolgt über die zuständigen Versicherungen.
Personenschäden unterliegen diesem Haftungsausschluss nicht, auch hier wird zur Abwicklung der Verfahren die zuständige Versicherung einbezogen.
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Verwendung von Bild- und Videomaterial
Sämtliches Bild-, Video- und Tonmaterial unterliegt dem Urheberrecht und ist entsprechend geschützt. Alle Rechte liegen auch nach einem Erwerb des Materials bei "Der Spotlightfotograf" und müssen entsprechend geachtet werden. Ein unsachgemäßes in Verkehrbringen des Materials wird gemeldet und ggf. weiter verfolgt.
Der Erwerb wird in private Nutzung (inkl. Instagrampost von Privatpersonen) und kommerzieller Nutzung (Creator, Businessaccounts, Firmen, Werbekampagnen o.ä.) unterteilt; beim Kauf ist auf die entsprechende Kategorie hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung zu achten.
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Korrektur, Ersatz- und Mängelansprüche
Kommt es zu Beschädigungen der Print-Produkte die über den Shop www.pictrs.com/derspotlightfotograf erworben wurden, so ist direkt bei dem zuständigen Shop die Reklamierung bzw. das Umtauschersuchen einzureichen. Durch "Der Spotlightfotograf" wird lediglich das Bildmaterial zur Verfügung gestellt.
Die nach einem vereinbarten Shooting erstellten und bearbeiteten Bild- und ggf. Videodateien können bei Mängeln vor Bezahlung des Shootings reklamiert werden. Bei Missfallen der erbrachten Leistung kann eine Korrektur bis zu zweimal eingefordert werden; weitere korrigierende Bearbeitungen werden mit einem Aufpreis berechnet. Eine Überarbeitung nach Bezahlung ist nicht möglich.
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Durchführung
Kommt es bei einem Shooting oder sonstigen Termin zu sicherheitsrelevanten Ereignisssen, einer unverhältnismäßigen Gefährdung der Ausrüstung, Personen oder Tieren, sowie zu anderen stark die Tätigkeit einschränkenden Ereignissen oder Umstände, so behält sich "Der Spotlightfotograf" das Recht vor, etwaige Tätigkeiten zu unterbrechen oder zu beenden. Die Unterbrechung der Tätigkeit muss nicht mit einer Unterbrechung eines Events einhergehen. Gründe für Unterbrechungen des Termins oder Unterbrechung der fotografischen Abdeckung, sowie für einen Abbruch sind beispielsweise Gefahren für die Ausrüstung durch Laser, Hagel, starke Regenfälle, Sturm, grober Staub und Schmutz der bei z.B. Wind oder Sturm aufgewirbelt wird; Gefahren für alle Personen und Tiere durch verschiedenste Einflüsse; die Berücksichtigung des Tierwohls (bspw. massive Panik oder Angst, starke Unruhe, Stress, Überbelastung). Planbare Gefahrensituationen oder ähnliches müssen zwingend vorab kommuniziert werden. Das Vorhandensein oder Zustandekommen absehbarer Situationen oder die bewusste Inkaufnahme der Situation führt zu einem Ausschluss sämtlicher Ansprüche wie Rückerstattung, Verländerung oder Vertagung des Shootings - Ausnahmen möglich. Eine Anpassung der Liste, sowie vor Ort getroffene Entscheidungen auf Basis neuer Erkenntnisse sind stets möglich.
